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Einspeisevergütung 2027

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Die Einspeisevergütung 2027 wird für neue Photovoltaikanlagen komplett anders funktionieren als heute – das ist der Kern der EEG-Novelle, die das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 auf den Weg gebracht hat. Für dich ist das vor allem dann relevant, wenn du gerade eine PV-Anlage planst oder eine Bestandsanlage hast und wissen willst, ob sich für dich etwas ändert. Wir erklären dir, was der Entwurf konkret vorsieht, was für deine bestehende Anlage gilt und worauf du bei der Planung 2027 achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre bisherige feste Einspeisevergütung für die volle Laufzeit – daran ändert die Reform nichts.
  • Für neue Dachanlagen ab 2027 entfällt die feste Einspeisevergütung. Stattdessen gibt es eine zeitlich befristete Übergangszahlung von rechnerisch 5,2 Cent pro Kilowattstunde für maximal 36 Monate.
  • Neue Anlagen dürfen künftig dauerhaft nur noch 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen – Eigenverbrauch und Speicherung bleiben davon unberührt.
  • Die Direktvermarktung wird für neue Anlagen zur Regel, ausgenommen sind im Wesentlichen nur Steckersolargeräte.
  • Das EEG 2027 ist noch nicht final: Bundestag und Bundesrat beraten ab Herbst 2026, Änderungen am Entwurf sind möglich.

Was ändert sich bei der Einspeisevergütung ab 2027?

Die EEG-Novelle 2027 ist die größte Reform der Photovoltaik-Förderung seit Jahren. Grund ist die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich kleine und mittlere Dachanlagen mittlerweile auch ohne feste Einspeisevergütung binnen weniger Jahre amortisieren – vor allem, wenn ein großer Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Wichtig für dich: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf ab Herbst 2026, außerdem steht noch eine beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission aus. Verbände wie der BSW-Solar haben bereits Nachbesserungen gefordert. Es ist also gut möglich, dass sich einzelne Werte bis zur endgültigen Verabschiedung noch verschieben.

29. Juli 2026
Kabinettsbeschluss
ab Herbst 2026
Bundestag & Bundesrat
1. Januar 2027
Geplantes Inkrafttreten

Bestandsanlagen: Deine Vergütung bleibt sicher

Wenn deine Anlage bereits läuft oder du sie noch bis Ende 2026 in Betrieb nimmst, betrifft dich die Reform nicht. Für Bestandsanlagen gilt weiterhin: Der bei Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz ist für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres garantiert – unabhängig davon, was sich am Gesetz später ändert.

Aktuell liegt die Einspeisevergütung für die Teileinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde (Stand: seit 1. August 2026), bei Volleinspeisung sind es rund 12,2 Cent. Diese Sätze sinken wie gewohnt halbjährlich um jeweils rund 1 Prozent – die nächste Degression ist für Anfang 2027 vorgesehen. Wer also noch 2026 ans Netz geht, sichert sich das bekannte Modell für die kommenden zwei Jahrzehnte.

EEG 2027: Übergangszahlung statt fester Einspeisevergütung

Für neue Dachanlagen ab 2027 fällt die feste Einspeisevergütung komplett weg. An ihre Stelle tritt eine sogenannte Übergangszahlung – befristet, gestaffelt nach Anlagengröße und deutlich niedriger als die heutigen Sätze.

Der Startwert liegt bei rechnerisch 5,2 Cent pro Kilowattstunde für Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. Juli 2027 in Betrieb gehen. Danach sinkt der Satz wie bei der klassischen Einspeisevergütung halbjährlich weiter. Die maximale Laufzeit der Übergangszahlung beträgt 36 Monate – danach ist Schluss mit dieser Förderung.

Welche Anlagengröße überhaupt Anspruch hat, wird jedes Jahr enger gefasst:

Inbetriebnahme Anlagengröße mit Anspruch auf Übergangszahlung
2027 unter 50 kW
2028 unter 25 kW
2029–2030 unter 7 kW
ab 2031 keine Übergangszahlung mehr

Die Tabelle zeigt: Wer eine größere Dachanlage plant und noch von der Übergangszahlung profitieren will, sollte das eher früher als später tun – schon 2028 rutscht die Grenze von 50 auf 25 kW.

Nach Ablauf der Übergangszahlung ist zusätzlich ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 48 Monate vorgesehen. Ob dieser Bonus wie in einzelnen Entwürfen beschrieben nur für Anlagen unter 25 kW oder breiter gilt, ist im parlamentarischen Verfahren noch nicht abschließend geklärt.

Direktvermarktung wird zur Regel

Bisher mussten nur größere Anlagen ab 100 kW ihren Strom direkt vermarkten, also selbst einen Abnehmer am Strommarkt finden statt eine feste Vergütung vom Netzbetreiber zu erhalten. Mit der EEG-Novelle 2027 wird die Direktvermarktung zur Regel für praktisch alle neuen Anlagen – ausgenommen sind im Wesentlichen kleine Steckersolargeräte bis 2 kWp, die weiterhin über die vereinfachte Einspeisung laufen dürfen.

In der Praxis heißt das: Netzbetreiber oder Direktvermarkter übernehmen die Vermarktung deines eingespeisten Stroms, meist gegen eine Gebühr oder einen Abschlag vom Marktpreis. Für die meisten Betreiber kleiner Dachanlagen läuft das automatisch über sogenannte Grünstromhändler oder Energieversorger, sodass du dich nicht selbst um den Verkauf kümmern musst.

Balkonkraftwerke bleiben von alldem ausgenommen – hier lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber Balkonkraftwerk Förderung 2026, falls du eine kleinere Lösung ohne Anmeldeaufwand suchst.

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Balkonkraftwerk Förderung 2026

Gibt es 2026 noch Balkonkraftwerk-Förderung? Wir zeigen, wo Zuschüsse warten – und warum sich Solar fast immer rechnet.

Die 50-Prozent-Grenze: Wie viel darfst du noch einspeisen?

Eine der einschneidendsten Änderungen betrifft die Einspeiseleistung selbst: Neue Dach- und Gebäudeanlagen bis 100 kW dürfen künftig dauerhaft nur noch 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das maximal 5 kW, die zeitgleich ins öffentliche Netz fließen dürfen.

Wichtig ist der Unterschied zur bisherigen 70-Prozent-Regelung: Diese neue Kappung gilt dauerhaft und nicht nur optional als Alternative zu einem Steuerungssystem. Sie betrifft ausschließlich die Netzeinspeisung – Eigenverbrauch und das Laden eines Batteriespeichers sind davon nicht betroffen und weiterhin unbegrenzt möglich. Wer seine Anlage entsprechend dimensioniert und den Strom vor allem selbst nutzt oder speichert, verliert durch die Grenze in der Praxis kaum Ertrag.

Begleitend soll außerdem die Pflicht zum intelligenten Messsystem ausgeweitet werden: Statt wie bisher erst ab 7 kW soll die Smart-Meter-Pflicht künftig schon ab kleineren Leistungsbereichen greifen. Die genaue Grenze steht im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nicht abschließend fest.

Beispielanlage: 10 kWp
10 kWp
Nennleistung
der PV-Anlage
5 kW
maximale
Netzeinspeisung
Maximal 50 % der installierten Leistung dürfen dauerhaft ins Netz eingespeist werden – der Rest steht für Eigenverbrauch und Speicherung zur Verfügung.
PV-Anlage, Nennleistung, 5 kW, 10 kW, Netzeinspeisung

Eigenverbrauch und Speicher werden wichtiger

Mit sinkender Einspeisevergütung und der neuen Kappungsgrenze verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit neuer PV-Anlagen spürbar in Richtung Eigenverbrauch. Der Grund ist einfach: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde erspart dir den Kauf von Netzstrom zum aktuellen Haushaltsstrompreis – und der liegt deutlich über dem, was du für eingespeisten Strom bekommst. Ein Batteriespeicher wird dadurch zum zentralen Baustein, um überschüssigen Solarstrom aus den Mittagsstunden auch abends oder nachts nutzen zu können.

Eigenverbrauch zahlt sich aber nicht nur finanziell aus. Mit einer Backup-Box wird deine PV-Anlage auch bei einem Stromausfall zur zuverlässigen Absicherung – dein Haushalt läuft einfach weiter, während das öffentliche Netz stillsteht. Und weil du einen Großteil deines Stroms selbst erzeugst, machst du dich unabhängig von schwankenden Strompreisen: Steigen die Preise am Markt stark an, etwa durch geopolitische Entwicklungen, bekommst du davon kaum noch etwas zu spüren. Deine monatlichen Energiekosten werden dadurch deutlich planbarer – ein Vorteil, der 2027 mit dem Ende der festen Einspeisevergütung noch wichtiger wird.

Wie sich das auf die Anschaffung eines Speichers auswirkt und ob sich das Warten auf sinkende Preise noch lohnt, erklären wir im Ratgeber Werden Batteriespeicher 2026 billiger?. Wenn du zusätzlich wissen willst, mit welchen Gesamtkosten du bei einer mittelgroßen Anlage mit Speicher realistisch rechnen musst, findest du das im Beitrag Was kostet eine 10 kW Solaranlage mit Speicher und Montage?.

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Was kostet eine 10 kW Solaranlage mit Speicher und Montage?

10 kWp mit Speicher: Was kostet das wirklich? Keine Schönrechnerei – nur ehrliche Zahlen.
Wert einer Kilowattstunde
Übergangszahlung
bei Einspeisung ab 2027
5,2 Cent
Ersparter Strompreis
bei Eigenverbrauch (Beispielwert)
ca. 32 Cent
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde erspart den Kauf von Netzstrom zum Haushaltsstrompreis – das macht Eigenverbrauch deutlich wertvoller als die Einspeisung.

Was bedeutet das für deine Planung?

Wenn du kurz davor stehst, eine PV-Anlage kaufen zu wollen, lohnt sich ein genauer Blick auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Anlagen, die noch 2026 ans Netz gehen, sichern sich das bekannte, planbare Modell mit fester Einspeisevergütung für 20 Jahre. Wer erst 2027 oder später baut, sollte die Anlage von Anfang an auf einen hohen Eigenverbrauchsanteil auslegen – etwa durch eine passende Speichergröße und eine Ausrichtung, die den Strom dann liefert, wenn du ihn auch brauchst.

Für größere Vorhaben ab etwa 25 oder 50 kW lohnt sich außerdem, die jährlich sinkenden Schwellenwerte der Übergangszahlung im Blick zu behalten: Ein Bauprojekt, das sich von 2027 auf 2028 verschiebt, kann bei einer 30-kW-Anlage bereits aus der Förderung herausfallen. Bei der Wahl der passenden Anlagengröße für dein Einfamilienhaus hilft dir unser Ratgeber Wie viel kostet eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus? bei der Einordnung.

Fazit

Die Einspeisevergütung 2027 markiert einen echten Umbruch: Weg von der festen, jahrzehntelang garantierten Vergütung, hin zu einer zeitlich befristeten Übergangszahlung und mehr Eigenverantwortung bei der Vermarktung. Für deine bestehende Anlage ändert sich nichts – für neue Projekte lohnt es sich, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme und den Eigenverbrauchsanteil von Anfang an mitzudenken. Schau dir in unserem Shop an, mit welcher Speichergröße sich deine geplante Anlage am besten kombinieren lässt.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2027

Nein. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, ändert sich nichts – sie behalten ihre zugesagte Vergütung für die volle Laufzeit von 20 Jahren.
Der Entwurf sieht rechnerisch 5,2 Cent pro Kilowattstunde für maximal 36 Monate vor, danach kann ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde folgen.
Nicht direkt selbst – die Direktvermarktung übernehmen in der Praxis Netzbetreiber oder Direktvermarkter für dich. Ausgenommen von der Pflicht sind vor allem kleine Steckersolargeräte.
Maximal 50 Prozent der installierten Leistung dürfen dauerhaft ins Netz fließen. Eigenverbrauch und Speicherung sind davon nicht betroffen.
Nein. Bisher gibt es nur den Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat beraten ab Herbst 2026, Anpassungen am Entwurf sind möglich.
Ja, wenn du sie auf hohen Eigenverbrauch auslegst. Durch einen Batteriespeicher und die richtige Dimensionierung bleibt eine Anlage auch ohne feste Einspeisevergütung wirtschaftlich.

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