Muss ich meinen Eigenverbrauch überhaupt versteuern?
Bevor du anfängst zu rechnen, kläre zuerst, ob du überhaupt betroffen bist. Denn seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind die meisten privaten PV-Betreiber komplett steuerbefreit. Diese Änderung hat die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen grundlegend vereinfacht.
Einkommensteuer befreit seit 2022
Seit dem Steuerjahr 2022 (rückwirkend) sind Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von PV Anlagen bis 30 Kilowatt Peak von der Einkommensteuer befreit. Das regelt § 3 Nr. 72 EStG. Die Einkommensteuerpflicht für den Photovoltaik Eigenverbrauch entfällt damit vollständig. Konkret bedeutet das: Du musst für den selbst verbrauchten Solarstrom keinen geldwerten Vorteil mehr in der Steuererklärung angeben, keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen und keine Anlage G mehr ausfüllen.
Die Befreiung gilt, wenn deine Anlage maximal 30 kWp leistet (laut Marktstammdatenregister), auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert ist und bei Mehrfamilienhäusern die Grenze von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht überschritten wird.
Umsatzsteuer: 0 % seit 2023
Seit Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen ein Umsatzsteuer-Nullsteuersatz. Das bedeutet: Beim Kauf der Anlage zahlst du keine 19 % Mehrwertsteuer. Dadurch entfällt als Betreiber einer PV Anlage auch der Grund, sich für die Regelbesteuerung zu entscheiden. Die Kleinunternehmerregelung ist für Neuanlagen seitdem der Standard. Eine Umsatzsteuervoranmeldung musst du als Kleinunternehmer ebenfalls nicht abgeben.
Die allgemeinen Regelungen zum Thema Photovoltaik Steuer erklären wir ausführlich in unserem Beitrag: PV-Steuer 2026. Dort findest du alle Details zu den verschiedenen Steuerarten, zum Nullsteuersatz und zur Kleinunternehmerregelung:
Wer muss den Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage noch versteuern?
Trotz der Steuerbefreiung gibt es Fälle, in denen du den Eigenverbrauch weiterhin ermitteln und versteuern musst:
-
Fall 1: Deine Anlage hat mehr als 30 kWp. Die Steuerbefreiung greift nicht. Du musst Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären, und der Eigenverbrauch gilt als Entnahme, die zu versteuern ist. Unter Umständen fällt sogar Gewerbesteuer an.
-
Fall 2: Du hast dich vor 2023 für die Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer entschieden und bist noch nicht in die Kleinunternehmerregelung gewechselt. Dann fällt Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch an.
-
Fall 3: Du korrigierst rückwirkend Steuererklärungen für die Jahre 2020, 2021 oder 2022. Für diese Zeiträume gelten teilweise noch die alten Regelungen.
-
Fall 4: Deine Anlage wird gewerblich genutzt (z. B. auf einem Betriebsgebäude mit Gewinnerzielungsabsicht) und fällt nicht unter die Befreiung.
Wenn keiner dieser Fälle auf dich zutrifft, kannst du hier aufhören zu lesen. Dein Eigenverbrauch ist steuerfrei. Genieße deinen Solarstrom.