Photovoltaik-Pflicht ab 2026? Ich erkläre, wen sie betrifft, welche Ausnahmen gelten – und warum Panik unnötig ist.
Photovoltaik-Pflicht ab 2026: Was Hausbesitzer jetzt wirklich wissen müssen
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Photovoltaik-Pflicht ab 2026? Ich erkläre, wen sie betrifft, welche Ausnahmen gelten – und warum Panik unnötig ist.
News Photovoltaik, PV-Plicht, Gesetze, Balkonkraftwerk
Die Frage begegnet mir aktuell fast täglich: Kommt ab 2026 wirklich eine Photovoltaik-Pflicht? Müssen Hausbesitzer künftig zwangsläufig eine PV-Anlage oder sogar Balkonkraftwerke installieren?
Die kurze Antwort lautet: Ja – aber nicht pauschal für alle.
Die lange Antwort ist etwas komplexer. Genau deshalb möchte ich hier aus meiner Praxis als Elektrotechniker erklären, was wirklich geplant ist, wen die Photovoltaik-Pflicht betrifft und warum Panik völlig fehl am Platz ist.
Was bedeutet die Photovoltaik-Pflicht überhaupt?
Grundsätzlich ist die Idee nicht neu. In mehreren Bundesländern gibt es bereits heute eine Photovoltaik-Pflicht – allerdings nicht einheitlich geregelt.
Der aktuelle Stand sieht so aus:
| Seit 2024 | Seit 2025 | Ab 2026 (geplant) |
|---|---|---|
| PV-Pflicht für Nichtwohngebäude | PV-Pflicht für Neubauten | Ausweitung auf Bestandsgebäude, wenn eine größere Dachsanierung erfolgt |
Wichtig dabei: Es geht nicht darum, dass du wegen ein paar kaputter Dachziegel sofort eine Photovoltaik-Anlage installieren musst. Entscheidend ist der Umfang der Maßnahme.
Wann greift die PV-Pflicht bei Bestandsgebäuden?
Als Elektrotechniker höre ich diese Sorge sehr oft: „Muss ich jetzt jedes Dach sofort mit Photovoltaik vollbauen?“ Die klare Antwort darauf lautet: Nein. Die Photovoltaik-Pflicht greift in der Regel nur dann, wenn ohnehin größere Arbeiten am Dach anstehen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die komplette Dachhaut erneuert wird oder wenn umfangreiche Maßnahmen wie eine Neueindeckung, zusätzliche Dämmung oder eine vollständige Dachsanierung durchgeführt werden. In genau diesen Situationen kommen die Vorgaben zum Tragen. Dann müssen in den meisten Bundesländern mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden oder alternativ eine installierte Leistung von mindestens 3 kWp umgesetzt werden.
Wichtig ist dabei der Begriff der Netto-Dachfläche: Schornsteine, Dachfenster, Gauben oder andere Aufbauten werden abgezogen, es zählt also nur die tatsächlich nutzbare Fläche für eine PV-Anlage.
Neubau vs. Bestandsgebäude: Ein wichtiger Unterschied
Bei Neubauten ist die Regelung strenger. Hier zählt häufig die Brutto-Dachfläche, also inklusive Dachfenstern oder Schornsteinen.
Bei Bestandsgebäuden hingegen wird meist die Netto-Dachfläche herangezogen – das ist deutlich fairer.
Aus meiner Erfahrung heraus betrifft die 30-Prozent-Regel in der Praxis oft nur sechs bis acht Module. Das ist technisch fast immer umsetzbar.
Gibt es Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht?
Ja – und das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Photovoltaik-Pflicht ist keine starre Zwangsregelung, die ohne Rücksicht auf die jeweilige Immobilie greift.
In der Praxis gibt es mehrere anerkannte Ausnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, Dächer mit statischen Einschränkungen oder besondere Brandschutzauflagen. Auch wenn sich nachweislich zeigt, dass sich eine Photovoltaik-Anlage aufgrund der baulichen Situation erst nach mehr als 25 Jahren amortisieren würde, kann eine Befreiung möglich sein.
Gleiches gilt für sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sowie für sogenannte fliegende Bauten wie Zelte oder temporäre Konstruktionen. In all diesen Fällen besteht die Möglichkeit, die Situation von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde prüfen zu lassen – und in vielen Fällen wird dann auch eine Ausnahme von der Photovoltaik-Pflicht genehmigt.
Zählen Balkonkraftwerke zur Photovoltaik-Pflicht?
Eine spannende Frage aus der Praxis. Grundsätzlich können Balkonkraftwerke oder kleine PV-Anlagen unter bestimmten Umständen zur Erfüllung beitragen – zum Beispiel:
- wenn sie auf Garage oder Carport installiert sind
- oder wenn sie Teil einer kombinierten Lösung sind
Ob das im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet jedoch die zuständige Behörde. Technisch ist es möglich, rechtlich sollte man es immer vorher klären.
Gibt es Alternativen zur klassischen PV-Anlage?
Ja. Auch Solarthermie (Warmwasser über Sonnenenergie) kann in manchen Bundesländern angerechnet werden. Ebenso sind Kombinationen aus Photovoltaik, Solarthermie und ggf. kleineren Anlagen denkbar.
Aus meiner Sicht ist Photovoltaik jedoch die flexibelste und wirtschaftlichste Lösung, weil sie Strom für Haushalt, Wärmepumpe, Elektroauto oder Speicher liefert.
Drohen Strafen bei Nichtbeachtung?
Ja – theoretisch schon. Je nach Gebäudeart können Bußgelder anfallen:
- Einfamilienhaus: bis ca. 5.000 €
- Mehrfamilienhaus: bis zu 25.000 €
In der Praxis ist es aber so: Wer sich informiert und sauber plant, hat nichts zu befürchten.
Noch Fragen zur Photovoltaik-Pflicht ab 2026?
In unserem Video erkläre ich dir die Regelungen verständlich, praxisnah und ohne Fachchinesisch.
Fazit: Keine Panik – sondern Chancen erkennen
Die Photovoltaik-Pflicht ab 2026 ist kein pauschaler Zwang, sondern eine lenkende Maßnahme, die ohnehin in die richtige Richtung geht. Wer neu baut oder saniert, sollte das Thema Photovoltaik frühzeitig mitdenken – nicht aus Angst vor Strafen, sondern aus wirtschaftlicher Vernunft.
Mein Rat aus der Praxis: Diese Photovoltaik-Pflicht wird kaum jemanden „zwingen“, der es nicht ohnehin machen würde.
- Photovoltaik wird immer günstiger
- der Stromverbrauch steigt durch Wärmepumpen, E-Autos und Haushaltsgeräte
- selbst kleine PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke senken dauerhaft die Grundlast
Viele Kunden installieren heute freiwillig eine PV-Anlage – ganz unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Die Pflicht sorgt am Ende eher für Klarheit und Planungssicherheit.
Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik-Pflicht & Balkonkraftwerken
Gilt die Photovoltaik-Pflicht ab 2026 für alle Häuser?
Nein. Sie greift nur bei Neubauten oder bei größeren Dachsanierungen von Bestandsgebäuden – und auch dann mit Ausnahmen.
Muss ich mein bestehendes Dach jetzt sanieren?
Nein. Es gibt keine Pflicht zur Dachsanierung. Die Regel greift nur, wenn du ohnehin sanierst.
Reichen 30 % Dachfläche wirklich aus?
Ja. In vielen Fällen sind das nur wenige Solarmodule. Technisch ist das meist problemlos umsetzbar.
Können Balkonkraftwerke angerechnet werden?
Teilweise ja – zum Beispiel über Garage oder Carport. Die Entscheidung liegt bei der Baubehörde.
Lohnt sich Photovoltaik auch ohne Pflicht?
Aus meiner Sicht: absolut ja. Strompreise steigen, PV wird günstiger – die Rechnung geht fast immer auf.
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